AGB

AGB
1. Gegenstand des Auftrages:

Gegenstand des Auftrages ist der Nachweis und/ oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit für den Käufer bzw. den Mieter. Der Maklervertrag mit uns/ oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche und mündliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. 

2. Provision:

Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Die Provision wird bei Vertragsabschluss sofort fällig. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung  erfolgt oder wenn z.B. anstatt mit dem Eigentümer/mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages bzw. eines gleichwertigen Geschäftes. 

3. Weitergabeverbot:

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

4. Doppeltätigkeit:

Der Makler darf für den Verkäufer und Käufer sowie für den Vermieter und Mieter tätig werden.

5. Inhalte der Angebote:

Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer bzw. den  in den Inseraten genannten Stellen. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir bitten um Rückgabe unseres Immobilienangebotes falls die Ihnen angebotene Immobilie bereits von anderer Seite bekannt ist. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall innerhalb von 5 Tagen durch einen geschriebenen Brief mit, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis von dem Objekt erlangt haben. Anderenfalls gelten wir als ursächlicher Makler, der die Abschlussgelegenheit nachgewiesen hat.

6. Haftung:

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. 

7. Teledienstgesetz:

Das Internet ist ein Verbund verschiedener dezentraler Netze. Zwischenspeicherungen und Transport der Daten erfolgen auf nicht vorausbestimmbaren Situationen und Wegen. Als Inhaltsanbieter nach § 6 des Telefondienstgesetzes bzw. § 6 des Mediendienststaatsvertrages können wir nicht die Gewähr geben, dass auf dem Wege zu Ihnen keine Manipulationen und / oder versehentliche Verfälschungen der Informationen erfolgen sowie die Verwendung nur aktueller Daten vorliegt. Für die Richtigkeit der Inhalte und Übereinstimmung mit den Ursprungsdaten können wir deshalb keine Gewähr übernehmen. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität unserer Webseiten. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, sowie Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Wir behalten uns vor Informationen oder Daten kurzfristig zu ändern oder zu ergänzen.

8. Besichtigungen:

Vereinbarte Besichtigungstermine gelten als verbindlich und können durch zeitgerechte fernmündliche oder schriftliche Absagen storniert werden. 

9. Verjährung:

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen gelten diese. 

10. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

11. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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